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Wissen · §§3, 5, 6 ArbSchG · Stand August 2026

Hitzeschutzplan erstellen: Aufbau, Stufen und eine Vorlage

Kein Gesetz verlangt ein Dokument namens „Hitzeschutzplan". Und doch ist er die sauberste Art, Ihre Pflichten bei Hitze zu erfüllen: Auslöser, Stufen, Maßnahmen und Zuständigkeiten an einer Stelle – bevor der erste heiße Tag kommt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Es gibt kein Gesetz, das ein Dokument „Hitzeschutzplan" vorschreibt – der Plan operationalisiert bestehende Pflichten (§§3, 5, 6, 12 ArbSchG, ArbStättV, ASR A3.5).
  • Er braucht zwei Auslöser-Achsen: innen die Raumstufen 26/30/35 °C, außen die DWD-Warnstufen.
  • Kern ist ein Stufenplan mit eskalierenden Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip.
  • Besondere Personengruppen gehören hinein – für Schwangere gilt die eigene Beurteilung nach §10 MuSchG.
  • Ein „Recht auf Hitzefrei" gibt es in Deutschland nicht; das finanziell abgesicherte Hitzefrei ab 32,5 °C ist eine österreichische Bau-Regelung.

§§3, 5, 6, 12 ArbSchGIst der Plan Pflicht?

Die ehrliche Antwort zuerst: In Deutschland gibt es kein Gesetz, das ein Dokument mit dem Namen „Hitzeschutzplan" verlangt. Wer etwas anderes behauptet, überzeichnet die Rechtslage. Pflicht ist etwas anderes – und der Plan ist die praktische Form, diese Pflicht zu erfüllen.

Denn die einzelnen Bausteine sind Pflicht: die Gefährdungsbeurteilung für den Faktor Hitze (§5 ArbSchG), geeignete Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip (§§3, 4 ArbSchG, ArbStättV, ASR A3.5), die Dokumentation (§6) und die Unterweisung (§12). Wer diese Pflichten für Hitze geordnet erfüllt, hat faktisch einen Hitzeschutzplan – auch ohne das Wort. Die Pflicht ist die Vorsorge; der Plan ist ihre zweckmäßige Form.

Der eigentliche Wert eines Plans

Ohne Plan werden die Pflichten am heißen Tag improvisiert – und selten dokumentiert. Der Plan macht daraus einen Ablauf mit Auslösern, festen Maßnahmen und benannten Verantwortlichen. Genau diesen Nachweis fragt eine Betriebsbesichtigung ab.

AbgrenzungBetrieblich, nicht kommunal

„Hitzeschutzplan" und „Hitzeaktionsplan" werden oft vermischt. Es sind zwei verschiedene Dinge aus zwei Rechtskreisen:

Öffentlicher Hitzeaktionsplan vs. betrieblicher Hitzeschutzplan
Öffentlicher HitzeaktionsplanBetrieblicher Hitzeschutzplan
WerKommune, Landkreis, Krankenhaus, PflegeArbeitgeber / Betrieb
SchütztAllgemeinbevölkerung, vulnerable Gruppendie eigenen Beschäftigten
GrundlageGesundheitspolitik (WHO/EuroHEAT, BMG)Arbeitsschutzrecht (ArbSchG, ASR)

Der Bund hat 2023 einen nationalen „Hitzeschutzplan für Gesundheit" vorgelegt – herausgegeben vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG), nicht vom Arbeitsministerium. Er richtet sich an das Gesundheitssystem und den Schutz vulnerabler Gruppen. Das kommunale Modell mit seiner Anbindung an das DWD-Warnsystem ist ein gutes Vorbild – aber die Pflichten Ihres Betriebs speisen sich nicht daraus, sondern aus dem Arbeitsschutzrecht.

StrukturDer Aufbau: neun Bausteine

Ein guter betrieblicher Hitzeschutzplan enthält, was eine Fachkraft für Arbeitssicherheit erwartet:

Bausteine eines Hitzeschutzplans

  1. Verantwortlichkeiten und Rollen. Wer löst die Stufen aus, wer entscheidet über die Eskalation, wer beschafft, wer unterweist, wer dokumentiert. Betriebsarzt, Sifa und – wo vorhanden – Betriebsrat sind einzubinden.
  2. Auslöser. Innen die Raumstufen 26/30/35 °C, außen die DWD-Warnstufen (siehe unten).
  3. Stufenplan. Eskalierende Maßnahmen je Auslöser – von der Vorsorge bis zum Schutzregime.
  4. Maßnahmenkatalog nach TOP. Technisch, organisatorisch, personenbezogen – in dieser Reihenfolge.
  5. Besondere Personengruppen. Ältere, Schwangere (§10 MuSchG), Vorerkrankte, nicht Akklimatisierte, Außen- und Bauarbeit.
  6. Getränke. Bereitstellung als Standardmaßnahme, Trinkwasser-Zugang gesichert.
  7. Erste Hilfe. Sofortmaßnahmen bei Hitzeerschöpfung und Hitzschlag, Notruf-Regelung, sensibilisierte Ersthelfer.
  8. Kommunikation und Unterweisung. Aushänge, Kurzunterweisungen zu Symptomen und Verhalten, klare Meldewege (§12 ArbSchG).
  9. Dokumentation und Überprüfung. Plan, Beurteilung, Maßnahmen und Unterweisungen belegen; jährlich vor der Saison und nach Vorfällen aktualisieren.

TriggerDie zwei Auslöser-Achsen

Ein häufiger Konstruktionsfehler ist, den Plan nur an ein Innenraumthermometer zu hängen. Wer draußen arbeitet, braucht einen anderen Auslöser. Deshalb gehören zwei Achsen in den Plan:

Innen (ASR A3.5): die Raumlufttemperatur mit den Stufen über 26 °C (Soll), über 30 °C (Muss) und über 35 °C (nur mit Hitzearbeits-Maßnahmen). Diese Stufen stammen aus einer Technischen Regel mit Vermutungswirkung, nicht aus einem Gesetz – über §3a ArbStättV sind sie aber praktisch stark bindend.

Außen (DWD): die amtliche Hitzewarnung des DWD für den Landkreis. Für Bau, Logistik, Garten- und Landschaftsbau ist sie der bessere Auslöser als jedes Raumthermometer.

DWDDie DWD-Hitzewarnung als Auslöser

Der Deutsche Wetterdienst warnt in zwei Stufen, und zwar nicht nach der reinen Lufttemperatur, sondern nach der gefühlten Temperatur – einem wärmephysiologischen Maß aus Temperatur, Strahlung, Luftfeuchte und Wind:

DWD-Warnstufen (gefühlte Temperatur, Richtwerte)
WarnstufeGrößenordnungBedeutung für den Plan
Starke Wärmebelastung~ 32 °CStufe 1–2 auslösen: Vorsorge und Entlastung, besonders im Freien.
Extreme Wärmebelastung~ 38 °CStufe 3 auslösen: Schutzregime, Tätigkeiten verlagern, erhöhte Bereitschaft.

Die Warnungen erscheinen landkreisscharf, in der Regel bis 10 Uhr für den aktuellen und den Folgetag, und berücksichtigen auch, ob die Nacht ausreichend abkühlt. Im Plan koppelt man die Maßnahmenstufen an diese amtlichen Warnstufen. Empfehlung Ein Hinweis zur Sprache: Korrekt heißt es „starke" bzw. „extreme Wärmebelastung" – die Farben der Warnkarten sind keine offiziellen Stufennamen, und die Schwellen beziehen sich auf die gefühlte, nicht die gemessene Temperatur.

§10 MuSchGBesondere Personengruppen

Hitze trifft nicht alle gleich. Der Plan benennt die Gruppen, die besonders zu berücksichtigen sind: Ältere, Vorerkrankte (Herz-Kreislauf, Diabetes, bestimmte Medikamente), nicht akklimatisierte Beschäftigte sowie alle, die im Freien oder körperlich schwer arbeiten.

Für Schwangere und Stillende gilt eine eigene, strengere Pflicht: Nach §10 MuSchG ist eine anlassunabhängige mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz zu erstellen – auch für die Belastung durch Hitze und Klima. Bei einer konkreten Schwangerschaft können Schutzmaßnahmen, eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder ein Beschäftigungsverbot nötig werden. Pflicht

Erste HilfeErste Hilfe bei Hitzenotfall

Zwei Bilder muss jeder Ersthelfer unterscheiden können – die Verwechslung ist gefährlich, denn das eine ist ein lebensbedrohlicher Notfall:

Hitzeerschöpfung

Schwitzen, blasse feuchte Haut

Kopfschmerz, starkes Schwitzen, blasse Haut, schneller Puls, Kreislaufschwäche. In den Schatten, flach lagern mit erhöhten Beinen, kühlen, bei Bewusstsein trinken lassen. Bei Verschlechterung Notruf.

Hitzschlag · Notruf 112

Heiße, trockene, rote Haut

Hohe Körpertemperatur, das Schwitzen setzt aus, Verwirrtheit bis Bewusstlosigkeit. Sofort 112. In den Schatten, Oberkörper erhöht, aktiv kühlen (Kühlelemente immer in Tücher wickeln), bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage, Vitalfunktionen überwachen.

Faustregel: Schwitzen mit blasser, feuchter Haut deutet eher auf Erschöpfung; trockene, heiße, rote Haut mit Bewusstseins- oder Verhaltensstörung auf den Hitzschlag – den medizinischen Notfall.

DE / ATDeutschland und Österreich

Gerade beim Thema „Hitzefrei" werden gern österreichische Regeln als deutsche ausgegeben. Der Unterschied ist klar:

Deutschland: Es gibt kein „Hitzefrei" und keine feste Abbruch-Temperatur für Beschäftigte. Der Arbeitgeber muss Maßnahmen treffen (ArbSchG, ArbStättV, ASR A3.5), aber es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf einen freien Tag oder auf Lohnfortzahlung wegen Hitze.

Österreich (nur am Bau): Über die BUAK gibt es eine Schlechtwetterentschädigung bei Hitze ab 32,5 °C im Schatten (Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz; Schwelle 2019 von 35 auf 32,5 °C gesenkt). Ob die Arbeit eingestellt wird, entscheidet der Betrieb. Österreich Diesen Mechanismus kennt Deutschland nicht – er lässt sich nicht auf deutsche Betriebe übertragen.

MissverständnisseTypische Fehler

Häufige Irrtümer

  • „Der Hitzeschutzplan ist gesetzlich vorgeschrieben." Vorgeschrieben sind Beurteilung, Maßnahmen und Dokumentation – der Plan ist die empfohlene Form ihrer Erfüllung.
  • „Kommunaler und betrieblicher Plan sind dasselbe." Zwei Rechtskreise, zwei Adressaten: Public Health versus Arbeitsschutz.
  • „Der Bund hat 2023 einen Arbeitsschutz-Hitzeplan erlassen." Der 2023er Plan ist ein Gesundheitsplan des BMG, kein arbeitsschutzrechtliches Regelwerk.
  • „In Deutschland gibt es ab 32,5 °C hitzefrei." Das ist eine österreichische Bau-Regelung über die BUAK, nicht deutsches Recht.
  • „Die 26/30/35 °C sind Außentemperaturen." Es sind Raumlufttemperaturen; die Außenachse läuft über die DWD-Warnstufen.
  • „Trockene, heiße Haut ist nur Erschöpfung." Das ist das Leitsymptom des Hitzschlags – ein Notfall (112).

UmsetzungCheckliste

Hitzeschutzplan – Kurzcheck

  • Rollen benannt: Auslösung, Eskalation, Beschaffung, Unterweisung, Dokumentation.
  • Zwei Auslöser-Achsen definiert: Raumstufen innen, DWD-Warnstufen außen.
  • Stufenplan mit eskalierenden Maßnahmen nach TOP hinterlegt.
  • Besondere Personengruppen berücksichtigt, Schwangere nach §10 MuSchG.
  • Getränke und Trinkwasser-Zugang geregelt.
  • Erste Hilfe bei Hitzeerschöpfung und Hitzschlag beschrieben, Ersthelfer sensibilisiert.
  • Plan dokumentiert und ein jährlicher Überprüfungstermin vor der Saison gesetzt.

DownloadHitzeschutzplan-Vorlage

Diese editierbare Excel-Vorlage führt durch alle Bausteine – Rollen, Auslöser, Stufenplan, Maßnahmen, Personengruppen und Nachweis – mit ausgefüllter Beispielzeile und Hinweisen.

XLSX Betrieblicher Hitzeschutzplan – Vorlage Editierbar, kostenlos, ohne Anmeldung · für Geschäftsführung, EHS und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Vorlage herunterladen

FAQHäufige Fragen

Ist ein betrieblicher Hitzeschutzplan gesetzlich Pflicht?

Ein Dokument mit genau diesem Namen schreibt kein Gesetz vor. Pflicht sind aber die Gefährdungsbeurteilung (§5 ArbSchG), geeignete Maßnahmen (§§3, 4 ArbSchG, ArbStättV, ASR A3.5), die Dokumentation (§6) und die Unterweisung (§12). Der Hitzeschutzplan ist die praktische, empfehlenswerte Form, diese Pflichten für den Faktor Hitze zu erfüllen.

Was gehört in einen Hitzeschutzplan?

Verantwortlichkeiten und Rollen, klare Auslöser (innen die Temperaturstufen 26/30/35 °C, außen die DWD-Warnstufen), ein Stufenplan mit eskalierenden Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip, Regelungen für besondere Personengruppen, Getränke, Erste Hilfe bei Hitzenotfällen, Kommunikation und Unterweisung sowie Dokumentation und eine jährliche Überprüfung.

Was ist der Unterschied zwischen Hitzeaktionsplan und betrieblichem Hitzeschutzplan?

Ein öffentlicher Hitzeaktionsplan schützt die Allgemeinbevölkerung und vulnerable Gruppen und liegt bei Kommunen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen; seine Grundlage ist die Gesundheitspolitik, nicht das Arbeitsrecht. Ein betrieblicher Hitzeschutzplan schützt die eigenen Beschäftigten und setzt die Pflichten aus dem Arbeitsschutzrecht um.

Wie binde ich die DWD-Hitzewarnung in den Plan ein?

Der DWD warnt landkreisscharf vor starker und extremer Wärmebelastung auf Basis der gefühlten Temperatur, in der Regel bis 10 Uhr für heute und morgen. Man koppelt die betrieblichen Maßnahmenstufen an diese Warnstufen – besonders für Außen- und Baustellenarbeit, wo das Innenraumthermometer nicht greift.

Was ist der Unterschied zwischen Hitzeerschöpfung und Hitzschlag?

Hitzeerschöpfung zeigt sich durch starkes Schwitzen, blasse feuchte Haut und Kreislaufschwäche – betroffene Person flach mit erhöhten Beinen lagern, kühlen und bei Bewusstsein trinken lassen. Der Hitzschlag zeigt sich durch heiße, trockene, rote Haut, hohe Körpertemperatur und Verwirrtheit oder Bewusstlosigkeit – das ist ein lebensbedrohlicher Notfall: sofort 112 rufen, kühlen und bei Bewusstlosigkeit in die stabile Seitenlage bringen.

Gibt es in Deutschland ein Recht auf hitzefrei?

Nein. In Deutschland besteht kein gesetzlicher Anspruch auf hitzefrei oder auf eine feste Abbruchtemperatur. Der Arbeitgeber muss aber Schutzmaßnahmen treffen. Ein finanziell abgesichertes Hitzefrei ab 32,5 °C gibt es nur in Österreich am Bau über die BUAK – das ist keine deutsche Rechtslage.

Vom Plan zum Nachweis auf einer Seite

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WeiterführendPassende Beiträge

Quellen

  • · §§3, 5, 6, 12 ArbSchG (Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung): gesetze-im-internet.de
  • · §10 MuSchG (mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung): gesetze-im-internet.de
  • · ASR A3.5 „Raumtemperatur" (Stufen 26/30/35 °C) – BAuA; §3a ArbStättV (Vermutungswirkung)
  • · DWD-Hitzewarndienst (starke / extreme Wärmebelastung, gefühlte Temperatur): hitzewarnungen.de
  • · DGUV Information 204-007 „Handbuch zur Ersten Hilfe"; BG BAU zu akuten Hitzeerkrankungen
  • · BMG „Hitzeschutzplan für Gesundheit" (2023) – zur Einordnung; BUAK (Österreich, Schlechtwetter bei Hitze)

Diese Seite ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung.
Maßgeblich ist der amtliche Wortlaut der genannten Vorschriften; medizinische Angaben ersetzen keine Erste-Hilfe-Ausbildung.
Stand: August 2026 · Lichen · lichen-health.tech